Förderungen - Schulveranstaltungen

Am 06. Juni.2017 hat die Tiroler Landesregierung eine neue Richtlinie für die Förderung von Eltern mit Schulkindern in Pflichtschulen beschlossen.

Eine wesentliche Änderung für Eltern und Schulen besteht darin, dass ab September 2017 die Eltern  ausschließlich über einen Online-Antrag die Förderung für Schulveranstaltungen im Inlanddirekt beim Land Tirol beantragen müssen und auch die Auszahlung direkt an die Eltern erfolgt.

 

Der entsprechende Antrag auf Förderung ist online über die Homepage des Landes Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland | Land Tirolzu stellen.